1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung oder Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
2. Angebot, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen
Any offer made by us is subject to change and non-binding, unless expressly stated otherwise in the offer. All acceptances of applications, orders as well as all orders require our written confirmation or confirmation by telex. In the event of immediate execution of an order, we may replace the order confirmation in individual cases by issuing an invoice. Silence in response to our order confirmation shall be deemed as acceptance. We reserve the property rights and copyrights to illustrations, drawings, calculations and other documents. This also applies to such written documents which are designated as „confidential“. The client must obtain our express written consent before passing them on to third parties.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
Die Preisangaben sind Nettopreisangaben ab Werk, ohne die jeweils gültige Umsatzsteuer sowie ohne Verpackungs- und Frachtkosten sowie Transportversicherungen. Zahlungen an uns haben bei vereinbarter Fälligkeit, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Rechnungslegung zu erfolgen. Sämtliche Kosten des Zahlungsverkehrs sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlung auf unser Konto ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto maßgeblich. Skonto wird von uns nur nach schriftlicher Bestätigung gewährt. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verlangen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur insoweit befugt, als die geltend gemachten Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Lieferfristen, Lieferverzug, Teillieferungen
Liefer- bzw. Leistungsfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers und die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, wenn eine Behinderung vom Auftraggeber zu vertreten ist bzw. wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung unterlassen oder nicht fristgerecht erbracht hat, es sei denn wir haben die Verzögerung zu vertreten. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder ähnliche Ereignisse, gleich welcher Art, welche die Durchführung des Vertrages behindern, verlängern die Lieferfrist über die Dauer der Behinderung hinaus um einen angemessenen Zeitraum. Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber baldmöglichst mitgeteilt. Im Falle verspäteter Lieferungen oder Nichtlieferungen, die nicht in unserem Verhalten begründet sind oder sonst von uns zu vertreten sind, können Ansprüche gleich welcher Art gegen sie nicht geltend gemacht werden. Teillieferungen und Teilleistungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig. Hierauf abgestimmte Rechnungen sind zulässig.
5. Gefahrübergang, Transportversicherung.
Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur / Frachtführer über, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Fabrikgeländes oder Lagers. Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Unsere Lieferungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten von uns gegen Transportschäden versichert.
6. Gewährleistung
Mängelansprüche des Auftraggebers bestehen nur , wenn der Auftraggeber seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Von der Haftung ausgeschlossen sind Fehler und Schäden, die durch Beschädigung, falsche Bedienung, mangelhafte Wartung, chemische oder elektrolytische Einflüsse und nicht sachgerechte Einbau der Ware durch den Auftraggeber hervorgerufen werden, sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. Das Selbe gilt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung nachträgliche Änderungen oder Reparaturen am Kaufgegenstand vornimmt. Die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen. Für Mängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Sachmangelansprüche verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Lieferung.
7. Eigentumsvorbehalt
8. Geheimhaltung
Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Unterlagen und Informationen sowie alle mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten strikt geheim zu halten. Dritten dürfen derartige Informationen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des anderen Vertragspartners offen gelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages.
9. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dem für seinen Geschäftssitz zuständigen Gericht zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
10. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.